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Kurzantrag jenarbeit

Änderungen im SGB II ab 01.07.2026

 

Was ändert sich im Fallmanagement?

Vermittlungsvorrang und Verpflichtung zur Mitwirkung

Arbeit hat Vorrang vor längeren Qualifizierungen oder Weiterbildungen. Leistungsberechtigte sind grundsätzlich verpflichtet, Eigenbemühungen im Rahmen der Arbeitsuche zu erbringen.

Somit liegt der Fokus stärker auf:

  • dem Schreiben von Bewerbungen,

  • der Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder Ausbildung,

  • der verpflichtenden Teilnahme an notwendigen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit,

  • der verpflichtenden Teilnahme an Sprachkursen.

Was passiert bei fehlender Mitwirkung (Pflichtverletzung)?

Kommen Sie den oben genannten Verpflichtungen nicht nach, müssen Sie mit einer Kürzung von 30% Ihres Regelbedarfs für 3 Monate rechnen. Wer eine zumutbare Arbeit bewusst nicht aufnimmt, kann seinen Regelbedarf vollständig verlieren. 

Was passiert bei Nichterscheinen zum Termin (Meldeversäumnis)?

Ein wiederholtes Meldeversäumnis bedeutet 30% Kürzung des Regelbedarfs für einen Monat. Wer drei aufeinander folgende Termine versäumt, muss mit dem Verlust seines Anspruchs auf Regelbedarf rechnen. Kosten für Unterkunft und Heizung werden für einen Monat weitergezahlt. Melden Sie sich auch innerhalb dieses Monats nicht persönlich im Jobcenter, endet auch diese Zahlung.

Was ändert sich im Leistungsrecht?

Vermögen

Die Karenzzeit für Vermögen entfällt und die Nachweispflicht aller Vermögenswerte besteht bereits ab Antragstellung. Das Schonvermögen wird an das Lebensalter geknüpft:

bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres   5 000 EUR
ab dem 31. Lebensjahr 10 000 EUR
ab dem 41. Lebensjahr 12 500 EUR
ab dem 51. Lebensjahr 20 000 EUR

Neue Regelungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung

Die Bruttokaltmiete wird auf das 1,5-fache der örtlichen Mietobergrenze beschränkt. Dies gilt ab dem 01.07.2026 und auch für laufende Bewilligungszeiträume.

Selbständige

Wenn keine Tragfähigkeit der Selbständigkeit nach spätestens einem Jahr erreicht wird, muss eine Beschäftigung aufgenommen werden.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: FAQ Gesetzesänderung 2026

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt zu jenarbeit