Die Stadt Jena ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30. Juli 2019 umgesetzt. Es gilt zudem die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vom 28. April 2020.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
- Einige Elemente (z.B. die Logos im Header- und Footer-Bereich, Sprachumschalter, Slider-Bilder, Links im Header-Bereich) haben unzureichende Beschriftungen.
- Einige Elemente (z.B. Suche, to-top-Sprungelement) haben keine textuelle Beschreibung der Funktionalität.
- Es wird semantisches Mark-Up für Überschriften eingesetzt, die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen ist aber irreführend.
- Die Farbkontraste einiger Elemente (Buttons, Links, Überschriften) sind noch nicht im erforderlichen Verhältnis.
- Nicht jedes Element (Sprachumschalter und Suche) ist über die Tastatur erreichbar.
- Es gibt eine Tastaturfalle, wodurch man den Footer der Seite nicht erreichen kann (Slider der Startseite).
- Die Markierung der aktuellen Tab-Position ist nicht sichtbar.
- Die Zielfläche von Elementen (z. B. Links der Header-Navigation, Slider Weiterlesen, Kontaktformular Checkbox) ist zu klein.
- In der deutschen Variante werden englische Begriffe verwendet, die nicht ausgezeichnet sind (Suche, Formular-Fehlermeldungen).
- Die Pflichtfeld-Symbolik bei Formularen ist nicht erklärt.
- Bei Formularen werden wichtige Daten ohne vorherige Datenanzeige oder Dialog zur Bestätigung abgeschickt.
- Die HTML-Syntax ist an einer Stelle (Eingabe Suche) nicht korrekt.
- Benutzerdefinierte Browsereinstellungen für größere Schrift werden nicht respektiert.
Die Stadt Jena ist sehr bemüht diese Mängel schnell zu beseitigen, um einen hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.12.2023 erstellt.
Verwendete Methode: Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Jena wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir Bemühungen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.
Stadt Jena
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Anger 15
07743 Jena
Telefon: 0049 3641 49-2012
E-Mail: chefredakteur@jena.de(Link sendet E-Mail)
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von jena.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0049 3641 73811741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de(Link sendet E-Mail)