Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

  • Die Farbkontraste einiger Buttons sind noch nicht im erforderlichen Verhältnis
  • Markierung der aktuellen Tab-Position ist noch nicht sichtbar

Die Stadt Jena ist sehr bemüht diese Mängel schnell zu beseitigen, um einen hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.12.2023 erstellt.

Verwendete Methode: Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Jena wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir Bemühungen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Stadt Jena
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Anger 15
07743 Jena

Telefon: 0049 3641 49-2012
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von jena.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0049 3641 73811741
E-Mail: