Gebäudezugang nur mit FFP2-Maske

08.04.2022

In städtischen Gebäuden weiterhin Maskenpflicht

In allen städtischen Gebäuden gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, u. a. auch bei jenarbeit. Eine Vorsprache ist demnach nur mit Tragen einer FFP2-Maske möglich. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeitenden und wurde durch die Stadt auf Basis des Hausrechts festgelegt.

Bei Bedarf können Masken im Kundenzentrum ausgegeben werden.