
Der aus der Pandemie entstandene Mehraufwand soll durch eine Einmalzahlung im Mai 2021 gemildert werden.
Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende) oder 2 (Partner und Alleinstehende) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Damit soll ein Ausgleich zu den durch die Pandemie verursachten finanziellen Belastungen geschaffen werden.
Der Anspruch besteht auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 (Haushaltsangehörige ab 18 Jahren) richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.
Die Zahlung erfolgt, gesondert von der monatlichen Auszahlung der Grundsicherung, Anfang Mai 2021.