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Derzeit kein persönlicher Kontakt

08.02.2021

Unser aller Anliegen ist es, die Geschwindigkeit der Verbreitung des Corona-Virus zu senken, um die medizinische Versorgung für alle gewährleisten zu können.

Klärung von Fragen ohne persönlichen Kontakt

Zudem ist es unser Ziel die Arbeitsfähigkeit voll aufrecht zu erhalten, um für Sie da zu sein. Aus diesem Grund haben wir ab Donnerstag, den 19.03.2020 bis auf Widerruf die Möglichkeit geschaffen, Ihre Fragen ohne persönlichen Kontakt zu klären.

Klärung per E-Mail, Post oder Fax

Ihre Anliegen können aktuell nur telefonisch, per E-Mail, postalisch oder per Fax geklärt werden:

  • E-Mail an: jenarbeit@jena.de
  • Post an:
    • jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
    • Stadtrodaer Straße 1
    • 07749 Jena
  • Fax an: 0049 3641 494705
  • Telefon: 0049 3641 494710
  • Einwurf: in die Briefkästen am Gebäude der Stadtrodaer Str. 1

Kann Ihr Anliegen, nicht wie oben beschrieben, geklärt werden, erhalten Sie von uns in Notfällen einen Termin für eine persönliche Vorsprache.

Erstanträge

Für den Erstantrag gilt:

  1. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II können Sie telefonisch, postalisch, per E-Mail oder per Fax stellen.
  2. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II können Sie unter Arbeitslosengeld II (ALG II) - Beratung und Antrag herunterladen.
  3. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die notwendigen Unterlagen bitte wie folgt auf einem dieser Kommunikationswege ein:
  • E-Mail an: jenarbeit@jena.de
  • Post an:
    • jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
    • Stadtrodaer Straße 1
    • 07749 Jena
  • Fax an: 0049 3641 494705
  • Einwurf: in die Briefkästen am Gebäude der Stadtrodaer Straße 1

Zahlungen gewährleistet

Die Zahlung der Geldleistungen ist gewährleistet!