
Das Bürgergeld kommt!
Die Umsetzung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mit der Weiterentwicklung der Grundsicherung erfolgt eine Anpassung an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen.
Ziel des Bürgergeldes ist es, die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus zu rücken.

Die Leistungsberechtigten sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können, weswegen im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen gelten. Vermögen ist erst ab einer Summe von 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person zu berücksichtigen.
Die Unterkunftskosten werden in der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können.
Ab 01.07.2023 ändert sich außerdem:
- Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden kann. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro beschlossen. Die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen wurden dauerhaft ins Gesetz aufgenommen. Aber auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, soll unterstützt werden – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro.
- Für den „roten Faden“ und Transparenz im Eingliederungsprozess sorgt der Kooperationsplan. In diesem wird die gemeinsam entwickelte Strategie in klarer und verständlicher Sprache festgehalten und ermöglicht somit ein besseres Miteinander. Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.
Das Gesetzgebungsverfahren wird mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen.
Wenn Sie aktuell Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben von uns.
Die Anträge, Bescheide und Schreiben von jenarbeit werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist bis 30.06.2023 eingeräumt. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Bei Fragen können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales informieren und über das Kontaktformular an uns wenden. Natürlich stehen auch die persönliche Vorsprache oder der telefonische Kontakt für Sie zur Verfügung.